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Thema: Das Sklavenschutzgesetz (Es wird um Vorschläge gebeten)


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Von Mayaxxxxxxxxx
18 Beiträge bisher
Das Sklavenschutzgesetz (Es wird um Vorschläge gebeten)

Guten Tag ih Lieben,

in Zeiten ohne eine echte Regierung im Bundestag, sind eigene Initiativen gefordert, was fehlende Gesetze angeht.

Da neuerdings die Anzahl der freiwilligen Sklaven in unserem Lande deutlich zugenommen hat, sollte auch endlich hierzu in deutscher Gründlichkeit ein verbindliches Gesetzeswerk erstellt werden. Hierzu erbitten wir Eure Beiträge und Vorschläge.

§ 1 des SSG (Sklavenschutzgesetzes) Jeder Sklave ist grundsätzlich das Eigentum seines Besitzers und darf nicht gegen den willen des Besitzers, benutzt, gezüchtig oder gedemütigt werden

Vorschlag von eines Users: "Ja. Gesetze, mit denen man bottoms vor ihrem eigenen Ungehorsam schützen kann."

Vorschläge (Beispiele):

§ 1 des SSG (Sklavenschutzgesetzes) Jeder Sklave ist grundsätzlich das Eigentum seines Besitzers und darf nicht gegen den willen des Besitzers, benutzt, gezüchtig oder gedemütigt werden.

§2 SSG - Auf eine Artgerechte Haltung hat der Besitzer zu achten

§3 Die BDSM-Öffentlichkeit achtet auf neigungsadäquates Verhalten der bottoms den Tops gegenüber

§ 4 Die Tops kommunizieren Fehlverhalten der bottoms untereinander zum Zweck erweiterter Verhaltenskorrektur.

------------------------------------------------------------------

um weitere Vorschläge wird gebeten

01.12.2017 um 9:39  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Erzixxxxxxxxxxx
68 Beiträge bisher
re: Das Sklavenschutzgesetz (Es wird um Vorschläge gebeten)

§ 5
Der Sklave/ die Sklavin hat einen Anspruch auf adäquate Strafen.

10.12.2017 um 19:48  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von sempxxxxxx
100 Beiträge bisher
semper_fi
re: Das Sklavenschutzgesetz (Es wird um Vorschläge gebeten)

Also ich für meinen Teil muss nicht vor meinem eigenen Ungehorsam geschützt werden. Wenn ich Ungehorsam bin dann liegt es in der Verantwortung meines Herrn seine Konsequenzen zu ziehen und so zu reagieren wie er es für nötig erachtet. Ich finde die Idee des Gesetzes ganz witzig, auch wenn ich es nicht ernst nehme. Wie bitte schön soll man die ganze Vielfalt dessen was sich zwischen zwei Menschen die Top und Bottom sind abspielt, in ein paar Gesetze quetschen, zumal wir hier alle oft , je nach Neigungslage, ganz unterschiedlich ticken. Wie soll das denn in der Realität funktionieren?

Für mich gibt es was Ds betrifft nur ein Gesetz : Mein Herr bestimmt - ich habe zu gehorchen. Und was mich selber betrifft gibt es auch nur ein Gesetz : Ich werde mir selber immer treu bleiben.

Ausserdem vertrete ich, auch wenn es schon abgedroschen ist, die Meinung, dass eine sklavin immer nur so gut sein kann wie ihr Herr.

Wirklich führen können nur wenige. Mit der Verantwortung umgehen genauso wenige. Wer das drauf hat braucht keine Gesetze die andere aufgestellt haben. Man macht sich seine eigenen Gesetze.

Und noch was, auch wenn das jetzt pingelig ist, ich kann einen Gesetzentwurf mit Rechtschreibfehlern nicht ernst nehmen.

Aber witzig ist die Idee.



10.12.2017 um 22:55  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Das Sklavenschutzgesetz (Es wird um Vorschläge gebeten)

Ein wichtiger Punkt wäre Menschen, also auch Sklaven vor Ihrer eigenen übersteigerten Phantasie zu schützen, die sie im Grunde nie Real erleben möchten. - Kommt es doch dazu, können solche Probleme auftreten, wie bei dem Fall des "Kannibalen von Rotenburg".

Nur ist die Frage, wie das umgesetzt werden kann...

11.12.2017 um 8:23    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Jacqxxxx
6 Beiträge bisher
re: Das Sklavenschutzgesetz (Es wird um Vorschläge gebeten)

Wer schützt uns vor den Möchtegern-Sklavinnen im Übergangsbereich zwischen Pubertier und Jungtier? Sie wissen nicht was sie wollen. Sie wollen aber nur das und nichts anderes. Deshalb klicken sie im neuen "Profil" alles an, vor allem "vielleicht" oder "vielleicht" auch nicht. Als "Sklavin" kriechen sie schon aus dem Mutterleib.

Wer soll denn da vor wem geschützt werden? Da wartet noch viel Geduld und Arbeit. Vor allem ist die Fähigkeit zu schmunzeln gefragt. Jedenfalls hilft da kein Gesetz. Das ist alles schon geregelt, freie Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, grundgesetzlich geschützt.

11.12.2017 um 18:35  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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