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Thema: Sklavenvertrag


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Von Erzixxxxxxxxxxx
68 Beiträge bisher
re: Sklavenvertrag

Wenn ich mich recht entsinne, dann bist du doch sowieso tatsächlich gehindert den Vertrag zu erfüllen. da gibt es laut BGB ein Sonderkündigungsrecht... :D

04.08.2017 um 19:49  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Devoxxxxx
19 Beiträge bisher
re: Sklavenvertrag

Grundsätzlich kann man erst mal über alles Verträge abschließen, das ergibt sich schon aus der Privatautonomie und konkreter Vertragsfreiheit.
Man ist daher auch grundsätzlich nicht abgehalten sich zu den seltsamsten Dingen zu verpflichten.
Die Grenze findet sich in der Sittenwidrigkeit, oder in gesetzlichen Verboten, durch die das Gesetz den durch das Rechtsgeschäft bezweckten Erfolg missbiliigt. Allerdings sind das lediglich Schlagworte, die immer genau geprüft werden müssen.

Theoretisch:
Wenn du dich zu einer Geldzahlung verpflichtest, und dafür im Gegenzug eine wie auch immer geartete Dienstleistung bekommst, dürften die Regeln des Dienstvertragsrechts Anwendung finden.
Eine reine Gefälligkeit würde ich dabei ausschließen, zumindest im konkreten Fall ist ja eine rechtliche Bindung gewollt.
Dienstverträge kann man kündigen. Im Einzelnen sei auf die Vorschriften der §§ 621 ff. BGB verwiesen. Vieleicht ist es sogar ein Dienst höherer Art mit besonderer Vertrauensstellung nach § 627 I BGB.
Alles sehr interessante Rechtsfragen. Im übrigen wärst du unter Umständen zu einer Teilvergütung verpflichtet, § 628 I BGB.
Praktisch:
Soll sie doch Klage erheben. Wäre nicht der erste kuriose Fall.
Wenn die Dame etwas will, muss sich auch Aufwand betreiben, und ich gehe mal davon aus, dass das nicht passieren wird.

(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine reine Gefälligkeit ohne jegliche Richtigkeitsgewähr)

Gruß

DevoLawy

04.08.2017 um 22:30  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von vanaxxxx
44 Beiträge bisher
re: Sklavenvertrag

pacta sunt servanda aber verträge schliessen zwei gleichberechtigte personen ab.
und als sklave lt vertrag bist du das wohl eher nicht. jetzt mal denken!

05.08.2017 um 22:44  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Sklavenvertrag

Sklaven Verträge haben Rechtlich keinen Gültigkeit vor Gericht
habe das auch schon mitgemacht Wo Leben wir den auf der Welt
Den vertrag kannst in en Ofen stecken

06.08.2017 um 8:27    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Sklavenvertrag



06.08.2017 um 11:58    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Sklavenvertrag



06.08.2017 um 12:04    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Babsxxxx
7 Beiträge bisher
re: Sklavenvertrag

Ich finde es gut wenn 2 Jahre später nochmals der Thread aufgemascht wird, der Sklave freut sich doch sicher darüber endlich Bescheid zu wissen !!!

06.08.2017 um 21:15  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Youbxx
1 Beiträge bisher
re: Sklavenvertrag

Der Themen-Ersteller hat vermutlich tatsächlich keinen Nutzen mehr aus neuzeitlichen Kommentaren - aber vielleicht kann der ein oder andere User aus diesem Thread nützliche Informationen sammeln!
Dies gilt m. E. auch für andere Threads.

Grüße, Youbi

12.08.2017 um 10:11  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Sklavenvertrag



Also gut...
Mit meinem bescheidenen Halbwissen, denn ich bin kein Jurist, und meinen gesammelten Erfahrungen sehe ich das so wie folgt:

Erstens hätte er, falls er einen gültigen "Vertrag" geschlossen hätte ein 14-tägiges Rücktrittrecht/Widerrufsrecht gehabt, sofern er keine Leistungen in Anspruch genommen hat. - Der "Vertrag" wurde per Email geschlossen -> Fernabsatzgesetz - Da er bereits wenige Tage nach "Vertragsschluss" die Erkrankung hatte, hätte er problemlos vom "Vertrag" zurücktreten können, eben sofern er keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wurde ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, gerade im Fall von Krankheit oder andere Unmöglichkeit. -> selbst die übelsten Fitness-Ketten, die bekanntermaßen dem Kunden kaum ein Schlupfloch lassen, räumen ein Sonderkündigungsrecht ein. - Ich vermute mal, dass selbst wenn das nicht explizit vertraglich festgelegt ist, so etwas einklagbar wäre, wenn der Vertragspartner dies nicht auf Grund objektiver relevanter Umstände von sich aus einräumt! - Es gibt diesbezüglich sicherlich ein entsprechendes Gesetz, eine herrschende Meinung bzw. eine entsprechende Rechtsprechung.
Als nächstes stellt sich die Frage, handelt es sich überhaupt um einen gültigen "Vertrag", der rechtlich bindend ist bzw. Bestand hat.
Hat er die AGB erhalten, auf die sich der "Vertrag" stützt. - Wenn nicht, ist der "Vertrag" hinfällig. Das habe ich selbst so erlebt... - ich habe damals vor Gericht gewonnen, weil die Gegenpartei mir die AGB nicht wirksam ausgehändigt, bzw. übermittelt hat. - Übrigens auch nicht meinem Anwalt auf dessen Nachfrage. - Damit war für den Richter alles klar
Das nächste ist, was war überhaupt "Vertrag"-Gegenstand? - War der "Vertrag" evtl. sittenwidrig? - Wenn das der Fall ist, ist der "Vertrag" von vorn herein nichtig, sprich er hat keinerlei bindende Wirkung!

Es gäbe also mehrere Optionen, die man in so einem Fall prüfen könnte und ich habe sicher längst nicht alle aufgezählt!

Aber wir wissen letztlich über diesen "Vertrag" nichts. Weder kennen wir den Inhalt, noch die AGB, noch ob die Vertragspartnerin ihm in Bezug auf den "Vertrag" ein entgegenkommen angeboten hat, noch sonst irgend etwas...

12.08.2017 um 11:47    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Sklavenvertrag



12.08.2017 um 12:44    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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