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Thema: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern


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Von DOMAxxxxx
2 Beiträge bisher
Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern haben keine rechtliche Grundlage !
Wenn alle Handlungen und Verhaltensweisen einvernehmlich und sicher (siehe safe, sane, consensual) ablaufen, besteht wenig Grund zur Besorgnis.
Schlimm kann es nur werden, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, das u.U. auch noch auf Fahrlässigkeit eines Partners zurückzuführen ist.
Hiermit ist z.B. das Alleinelassen des Passiven in einer hilflosen Situation (z.B. gefesselt und geknebelt) ohne der Möglichkeit, sich selbst bei Gefahr zu befreien.
Dies stellt nicht nur einen grossen Vertrauensbruch innerhalb der Partnerschaft dar, sondern könnte auch strafrechtlich relevant sein, da hier die Einvernehmlichkeit nur sehr schwer nachzuweisen sein wird.

05.12.2013 um 10:06  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Hallo
ich kann Dom Master in einem nur bedingt zustimmen .Es bezieht sich nicht nur auf eine gelebte Partnerschaft, so wie ich sie mit meinem Mann führe, der mein Dom ist ,sondern um es nicht zu Missverständnissen kommen zu lassen, auch auf Spielbeziehungen trifft selbiges zu .
Zudem sollte man bei allem eines im Auge behalten ---Den menschlichen Aspekt.
Und zu guter letzt niemals Alk , oder Streit bei einer Session mit einwirken lassen .
Das ist ein absolutes NO GO
Gruß von der devoten Amina

05.01.2014 um 0:12  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Hoch verehrter Herr DOMASTER,

an Ihrer Stelle wäre ich mit solchen Aussagen etwas vorsichtiger.
Es gibt so etwas wie Vertragsfreiheit, abgesichert durch Artikel 2 im Grundgesetz. Höhere Rechtsgüter als das Grundgesetz und dann noch Artikel 2 sind sehr rar; um es mal ganz vorsichtig zu formulieren.
Ob im Einzelfall das Sittengesetz greift, entscheidet dann ein Richter.

in Demut grüßend verbleibt
frolein nutzlos

05.01.2014 um 4:15    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von SM_Uxxxxxxxxxxxxxxxx
2 Beiträge bisher
SM_Urlaub_Sardinien
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Ich habe vor einigen Jahren einen sogenannten Vormundschafts-Vertrag gelesen. Allerdings war das in Italien und nach italienischem Gesetz verfasst. Dieser vertrag gab dem Vormund praktisch alle recht. ein gängiger sklaven-vertrag ist da gar nichts dagegen.
Es handelte sich dabei um einen (mündel) erwachsenen Alkoholiger, der seiner selbst erklärde er sei nicht mehr geschäftstüchtig und somit setzte er seine Lebenspartnerin als Vormund ein. Notariel beglaubigt durfte diese Dame non alle Tätigkeiten für ihn übernehmen, Verträge in seinem Namen abschliessen oder für null erklären, Sein Geld verwalden usw.
Meine Frag, wäre ein solcher Vertrag auch nach dem deutschen Gesetz möglich oder kennt jemand einen solchen Vertrag ?

05.01.2014 um 18:34  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Eine Vormundschaft oder Entmündigung gibt es im Deutschen Recht nicht mehr. Die rechtliche Betreuung wird in einem eigens dafür geschaffenen Betreuungsgesetz geregelt.
Die hier angesprochenen Sklavenverträge sind dort m.E. sehr schwer zu verorten.

05.01.2014 um 21:30    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Antixxxxxxxx
1 Beiträge bisher
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Mal Klartext:

Das meiste hier ist schlichtweg - sorry - Mumpitz. Ein BDSM-Vertrag verstößt nach deutschen Recht zumindest gegen die guten Sitten und ist daher nichtig, wird also als gar nicht existent behandelt. Wahrscheinlich verstößt er auch gegen das Verbot der Sklaverei (drängt sich irgenwie schon sprachlich auf, müsste ich aber genauer prüfen). Mit Vormundschaft, die tatsächlich in dieser Form in der BRD nicht mehr existiert, hat ein Sklavenvertrag rein gar nichts zu tun.

Ein BDSM-Vertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinne und ist vor Gericht nicht mal das Papier wert. Allgemien ist sowieso nicht alles was in Deutschland Vertrag genannt wird, ein Vertrag im juristisch einklagbaren Sinne. Der Koalitionsvertrag der GroKo(schrecklicher Name) z.B. ist vor keinem deutschen Gericht durchsetzbar, weil die Vertragsparteien Sachen vereinbart haben, die sie gar nicht vereinbaren können. Die Abgeordneten sind nämlich gemäß GG bei ihren Abstimmungen nur ihrem Gewissen verpflichtet und nicht dem Koalitionsvertrag. Gleiches gilt für einen BDSM-Vertrag. Die Verrtagsparteien haben nämlich Sachen vereinbart, die sie gar nicht vereinbaren dürfen (u.a. Verzicht auf körperliche Unversehrtheit und der individullen Freiheit).

Und noch eines zur Klarstellung: Die Auspeitschung eines Sklaven ist schlichtweg Körperverletzung und nach deutschem Recht ein Straftatbestand! Zwischenzeitlich sehen das zwar vereinzelt Gerichte etwas aufgeklärter. Aber darauf ankommen lassen würde ich das derzeit vor keinem deutschen Gericht wollen. Und der Übergang zur Vergewaltigung ist bei BDSM auch sehr fließend.

Ach ja, ich habe eine juristische Ausbildung und bin trotzdem gerne Dom. Nicht alles muss in diesem Lande durch Gesetze geregelt werden. Zwischenmenschliches Vertrauen ist mir viel wertvoller.

Gruß
Antisophist

05.01.2014 um 22:48  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Hallo Zusammen
nachdem ich alle Beiträge diesbezüglich gelesen habe,möchte ich dazu folgendes sagen.
Zuerst einmal habe ich auch einen Sklavenvertrag .
Das heisst weder für meinen Mann der mein Dom ist, oder ich die ich seine Sub bin,das ich ohne irgendeine freie Entscheidung sein darf was zb unseren Alltagsablauf betrifft.
Da ich weiß, wie er als SMLER ist, und ich das absolute Vertrauen zu ihm habe, was verschiedene Gründe hat, die ich hier nicht erläutern werde, habe ich diesen Vertrag, der wie schon richtig bemerkt ,vor Gericht keinen Bestand hat, mit gutem Gewissen vor Drei Jahren unterschrieben .
Personen die SM betreiben, haben immer den Spagat, der da heisst evtl wird ein Gericht involviert.
Zumal durch körperliche Züchtigung Körperverletzung stattfinden kann .
Es gab einmal einen Fall, wo ein Dom eine Sub dementsprechend verletzte ,diese es zur Anzeige brachte .
Der Richter, als er erfuhr das beide SMLER waren , beiden die gleiche Schuld am Geschehen gab , da er der Meinung war, das sie beide Mann wie Frau zuvor wussten worauf sie sich eingelassen haben .
Man sollte bei allem was man tut im SM Bereich ,nie den Menschlichen Aspekt ausser acht lassen, denn Gott sei Dank gibt es kaum noch Sklaverei auf der Welt die Menschen unrecht tat.
Denn beide Dom ,wie Sub, sind besonders, auf ihre für sich eigene Art, und sollten dies nie ausnutzen um dem anderen zu schaden .
In diesem Sinne
Gruß von der devoten Amina

06.01.2014 um 11:54  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Absprachen und Verträge zwischen den Spielpartnern

Verträge sind ein Beispiel dafür, daß sich Menschen nicht trauen...

09.01.2014 um 16:09    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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