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Thema: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?


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Von Mayaxxxxxxxxx
18 Beiträge bisher
Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Guten Tag liebe SM-Freunde,

ich bin Sub und möchte mit einem Herrn sowohl spielen, wie auch eine Partnerschaft führen, aber auch von ihm erzogen werden.

Nun hat mein Herr mit einer früheren Partnerin und Sub die böse Erfahrung gemacht, dass diese ihn nach Beendigung der Partnerschaft wegen schwerer Körperverletzung angezeigt hatte.

Mein Herr ging in dieser Sache zwar straffrei aus, doch nun möchte er von mir die Unterschrift unter einen Vertrag, damit er ggf beweisen kann, dass körperliche Erziehungsmaßnahmen mit meinem Einverständnis erfolgten.

Was haltet ihr von solch einem Vertrag?

Knicks und Gruß, Maya

31.07.2015 um 7:58  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Tschxx
2 Beiträge bisher
Tscha
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Was ist der Inhalt?. Warum nicht. Ein gebranntes Kind scheut das Feuer!

31.07.2015 um 8:57  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Auf Grund seiner Erfahrung nachvollziehbar, wenn es ihn entspannt, dann sollte es kein Problem sein, ihm das zu unterschreiben.
Allerdings halte ich, im Bezug auf das gegenseitige Vertrauen, garnichts davon.
Was soll das für eine Beziehung werden, in der erstmal Misstrauen herrscht und er schlechte Erfahrungen, auf dich projiziert, obwohl du damit nichts zu tun hattest?
Ich kann doch nicht schlechte Erfahrungen, die ich mit jemandem gemacht habe, in einer neuen Beziehung einbringen und den neuen Partner unter Generalverdacht stellen, dass er das auch tun könnte, was andere mit mir gemacht haben.
Das hat doch echt nen üblen Beigeschmack und dürfte dir ein mieses Gefühl vermitteln, gerade was das Vertrauensverhältnis angeht.

31.07.2015 um 9:08    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Auf der einen Seite kann ich deinen Herrn verstehen. Aber wie die anderen schon sagten was ist das für eine Art von Beziehung? Bzw wo ist das Vertrauen.

Nur wird ihm dieser Schrieb mit deiner Unterschrift nichts nützen.

Gehen wir mal davon aus du unterschreibst das Ding und nach Beziehungsende zeigst du ihn an. Er geht zur Polizei und zeigt ihm deine Unterschrift. Der Richter bzw erst mal die Staatsanwaltschaft wird ihm nicht glauben. Auch vor Gericht hat das Ding keinen bestand.

Also entweder er vertraut dir gleich von Anfang oder lass die Finger davon. Denn so eine Unterschrift ist sittenwidrig

31.07.2015 um 9:32    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Maya Estella: "Nun hat mein Herr mit einer früheren Partnerin und Sub die böse Erfahrung gemacht, dass diese ihn nach Beendigung der Partnerschaft wegen schwerer Körperverletzung angezeigt hatte."

Welche Verletzungen waren das?

Hüte dich davor, ihm einen Freibrief auszustellen...

31.07.2015 um 9:33    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von dev_xxxx
90 Beiträge bisher
dev_obi
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

@Maya Estella, das solche Verträge, mit oder ohne Unterschrift keinerlei Rechtsgültigkeit haben, dürfte jedem klar sein. Dennoch verstehe ich das die Dom Seite sich gerne Absichern würde, auch die Sub Seite, welche auf diese weiße versuchen ihr Vertrauensbeweis zu geben. Das einzige was so ein Vertrag bekundet ist, das bei dem Aufsetzen das beidseitige Einvernehmen bestand. Nur daraus lässt sich kein Recht ableiten und selbst einvernehmliche Hiebe sind Rechtlich Körperverletzung. Doch wo kein Kläger ….. somit kann auch so ein Ungültiger Vertrag nicht als Freibrief gesehen werden.

Die Unterschrift ist nicht sittenwidrig! Nur genauso Sinnvoll wie eine Unterschrift auf dem Toilettenpapier, bevor es verwendet wird.

31.07.2015 um 11:54  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Der Gesetzgeber distanziert sich schon davon, einvernehmlich geschehene SM Praktiken, strafrechtlich zu verfolgen und deklariert diese auch nicht als solche.
Es ist eine Grauzone, zur Körperverletzung wird es erst, wenn der Dom irgendwas tut, was nicht einvernehmlich war, zb. Subbie Bl**ig schlagen, obwohl Subbie das als Tabu genannt hat.
Wir sind Gott sei Dank kein Land, in dem SM verboten ist, ja, auch sowas gibt es, insofern ist es einvernehmlich, eben erlaubt.
Ich denke auch nicht, dass eine Unterschrift ein Freibrief wäre, denn er würde sich ja nur unterschreiben lassen, dass gewisse Praktiken, im Rahmen deiner Tabus, einvernehmlich geschehen sind.
Bleibt die Sache mit dem Vertrauen, was ja so nicht vorhanden ist

31.07.2015 um 12:03    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von la_lxxx
195 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

SM ist in Deutschland nicht verboten. War vor gar nicht so langer Zeit eine psychische Störung

Schwere Körperverletzung? Ich würde die Finger weglassen. Wer sagt denn, dass es nicht so war, wie die Sub es sagt?

Ich kenne persönlich einen Fall, da hat Dom trotz vorheriger anderslautender Abmachung Atemreduktion mit seiner fixierten Sub abgezogen. Sie landete auf der Intensivstation und er vor Gericht.
Die schriftliche Abmachung der beiden fand vor Gericht keine Würdigung da sie sittenwidrig war. Er bekam 2 Jahre auf Bewährung.
Sub hatte noch auf Intensiv versucht ihren Dom zu schützen und sagte, es sei alles freiwillig geschehen und sie wolle keine Polizei. Der behandelnde Arzt rief trotzdem die Polizei. Sub wurde für 10 Tage in eine Psychiatrie eingeliefert und Dom ist nun vorbestraft

Es gibt keine wirkliche Sicherheit schon gar nicht in schriftlicher Form. Es gibt da einen netten Spruch "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle nur in Gottes Hand" Da ist schon was dran

31.07.2015 um 12:20  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

meine wohl sicher nicht maßgebende meinung dazu
eine beziehung, in und gerade dieser unseren anderen welt basiert meiner meinung nach auf vertrauen- grossem vertrauen.
Und wenn dies vorhanden ist benötigt man keine geschriebenen verträge, die eh wirkungslos sind vor dem kadi.
gehe ich eine beziehung ein in der sm eine tragende rolle spielt, so sollten die grenzen geklärt sein, und es keine psychischen oder körperlichen schäden beinhalten.
wer praktiken ausübt bei denen es im "unglücksfall" dazu kommen könnte,
der sollte dies nur tun wenn er sich dessen absolut bewusst ist, und die anzeichen erkennen und danach handeln kann bevor es zum unglücksfall kommt.
oder aber die finger davon lassen.
es gibt ja nun weiss gott genug was man miteinander treiben kann ohne dass man diesen schmalen grat betreten muss und in gefahr kommt dass es in der klinik endet
und sorry, wer sich im vorwege schon so nen obskuren zettel geben lässt, hat irgendwo den knall nicht bemerkt.
die aussage es kam nach der trennung zu dieser anzeige- herrgott wie viele partner machen in der nrmalen beziehung nach einem streit solche anzeigen?
und da lässt sich vorher ja auch keiner bei der trauung unterschreiben dass er brav sein wird-
ich für meinen teil halte sowas für kinderkram

31.07.2015 um 13:10    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Precxxxxxxxxxxx
47 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Ich würde mit seiner Ex reden, um die Sache aus einer anderen Sicht zu betrachten. Meine Vorredner haben es schon gesagt, der Mann vertraut nicht, nicht er vertraut Dir nicht, aus welchem Grund auch immer. Schlechte Erfahrungen haben wir alle gemacht, das ist kein Grund für eine Charakterschwäche. Ich habe die Erfahrung gemacht, ein Mensch, der nicht vertraut, dem kann man auch nicht vertrauen.

31.07.2015 um 23:05  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Und woher weißt du, wer die Ex Sub ist?
Diskretion sollte ja wohl vorherrschen, oder nicht?

Das ist definitiv eine Frage, die man besser unbeantwortet lässt.
Ich würde nach sowas nicht fragen, ich mach mir lieber mein eigenes Bild von jemanden.
Allerdings käme für mich auch niemand in Frage, der mir nicht vertraut, aber von mir erwartet, dass ich mich unterwerfe und ihm dabei blind vertrauen soll.
Für mich beruht Vertrauen auf Gegenseitigkeit


01.08.2015 um 8:54    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Also erstens Mal ist so ein Vertrag wie schon erwähnt vor Gericht rein gar nichts wert und außerdem sollte man so eine Art der Beziehung erst gar nicht eingehen wenn man dem anderen nicht vertraut. Ich persönlich habe das Glück, dass ich jemanden habe bei dem ich noch nicht mal ein Safewort ect brauche . Bevor man eine solche Beziehung eingeht sollten die Grenzen bzw Tabus von vornherein abgeklärt und akzeptiert werden. Entweder das Vertrauen ist da oder man lässt es

01.08.2015 um 22:01    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Sachen gibts und was manche Leutchen so alles glauben, Mobilat hilft im übrigen auch gegen eitrige Mandeln

02.08.2015 um 3:22    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

"Sub die böse Erfahrung gemacht, dass diese ihn nach Beendigung der Partnerschaft wegen schwerer Körperverletzung angezeigt hatte. "


Und welche böse Erfahrung hat seine Ex-Sub gemacht ?
Schwere Körperverletzung ??

Wie ist der denn drauf? Hast du dir das mal überlegt ?
Anstatt über seine Absicherung nachzudenken, würde ich empfehlen, erst mal für die eigene Sicherheit zu sorgen.

Abmachungen, egal ob mündlich oder schriftlich, sind Quatsch. Und wenn einer so kommt, dann ist Vorsicht geboten.

Lass dich covern.

02.08.2015 um 11:58    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Ich hab nicht alles gelesen was hier geschrieben wurde,

nur sicher ist

1. ist es so das auch ein Vertrag den Dominanten Herrn nicht schützt

2. gegen eine sub die, im nachhinein, etwas Böses will, hat der Mann einen schweren stand.
Einer Frau wird erstmal mehr geglaubt.
So ist das Deutsche Rechtswesen leider aufgebaut.

Das mussten auch Prominente Männer erleben.....

Dabei den Mann vor zu verurteilen empfinde ich dabei ebenfalls als seltsam.

Genauso wie eine Frau die nackt am Baggersee Liegt straffrei bleibt und ihr Partner bei gleichem verhalten Gefahr läuft eine Anzeige zu erhalten.

02.08.2015 um 17:45    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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