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Thema: Wenn aus einem nein, ein ja bitte wird....


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Von Aequxxxxx
18 Beiträge bisher
re: Wenn aus einem nein, ein ja bitte wird....

Machen wir weiter mit der Abschweifung ...

Es stimmt, die FSK ist für Filme zuständig, das heißt aber nicht, dass es keine Zensurvorschriften für Bücher und Zeitschriften gibt.

Bereits von 1926 bis 1935 gab es ein Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften. Die Nazis verzichteten auf ein Gesetz und arbeiteten statt dessen mit schwarzen Listen.

Nach dem Krieg wurde am 9. Juni 1953 das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" erlassen. Seit 2003 ist die Materie mit anderen Gebieten des Jugendschutzes im neu gefassten Jugendschutzgesetz geregelt.

Zuständig ist hier nicht die FSK, sondern die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), bis 2003 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), bis April 2021 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“). Sie dient dem medialen Jugendschutz. Indizierte Medien dürfen nicht frei zugänglich verkauft werden. Ab den 70iger Jahren wurden allem Horror-Heftromane indiziert, aber auch die Comic-Zeitschrift "Schwermetall" war häufiger betroffen. Also könnte de Sade seinerzeit durchaus indiziert gewesen sein - es ist mir aber zu mühsam, das noch zu recherchieren.

12.04.2024 um 21:58  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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