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Thema: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen


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Abgemeldet!!!
Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

Habe eine Bekannte,die war längere Zeit mit einem Dom zusammen.Der hat Bilder und Videos von Ihr aufgenommenJetzt bietet er die Bilder und Videos zum Verkauf an,obwohl Sie Ihm es per Mail untersagt hat.Was kann Sie tun?Danke schon im voraus für die Anworten.

07.12.2006 um 15:42    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von XNacxxxxxxxx
22 Beiträge bisher
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)).
Sofern Deine FReundin diese Rechte nicht an den Dom abgetreten hat, wovon ich mal ausgehe, kann sie Ihm die Veroeffentlichung und Veraeusserung verbieten lassen. Notfalls per Unterlassungsklage. Dazu soll sie sich am besten mit einem Rechtsanwalt kurz schliessen... Falsche Scham nutzt da niemandem.. Im Zweifelsfall findet sie sogar einen Rechtsanwalt, der in der SM-Szene steckt... (Jetzt hab ich mich hoffentlich nicht der rechtswidrigen Rechtsberatung schuldig gemacht... grinsel)

07.12.2006 um 15:56  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von versxxxxxxxxxxxxxxxxx
3 Beiträge bisher
verschmustesKuscheln
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

Jetzt bin ich aber gespannt, ob sich einer als Advokat outet. Als Sub hätte er danach echte Kontaktprobleme, könnte ich mir denken. Als Dom wäre er der perfekte Verbalerniedriger aber aus meiner Erfahrung heraus höchstwahrscheinlich auch eine praktische Blindniete. Ich glaube jedenfalls nicht, dass du hier auf unter Eid stehenden, fachkundigen Rat hoffen kannst.

Da besagter Dom sich offensichtlich nicht im klaren darüber ist, dass er eine Straftat begeht, reicht womöglich Aufklärung schon aus - ein Brief mit den entsprechenden Paragraphen.

Aber sein rüdes Benehmen läßt darauf deuten, dass er soetwas nicht verstehen/tollerieren würde. Ich würde mich strafbar machen, wenn ich dir hier effektive MetHo*** beschriebe aber ich weiß das es viele Menschen gibt, die sich gerne ein Zubrot verdienen. Es geht aber bei Nötigung auch nicht um körperliche Repressalien sondern um die reine Anwesenheit. Sie würde sich also auf eine ähnliche Stufe wie er stellen.

Die eigentliche Frage ist doch: warum will sie es verhindern?
Weil sein Verhalten sich nicht gehört -> aussitzen, vor den Kadi schleppen und nacher zum Pranger spucken gehen.
Weil er mittels ihr Geld verdienen möchte -> sie sollte einen Preis aushandeln.
Weil es sie gesellschaftlich bloß stellen würde -> reagieren bevor irgendetwas Formen annimmt.

Wie gesagt, der Satz "ich habe Freunde" bewirkt manchmal schon Wunder.

08.12.2006 um 2:13  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

wusstet ihr eigentlich, dass die aussage.. "du hast einen schlag" auch den tatbestand der beleidigung erfüllt?..
bleibt zu überlegen, wie viele wie oft hier im chat nun diesen tatbestand erfüllen. ...

08.12.2006 um 10:24    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von versxxxxxxxxxxxxxxxxx
3 Beiträge bisher
verschmustesKuscheln
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

Danke Annabell! Ich wußte, dass ich dich so locken kann

Afghane - um auf deine Frage zurückzukommen.

"Hier wurde eine einfache Frage gestellt, die von Nachtfalke richtig und rechtens beantwortet wurde." - Ooooch, Entschuldigung! Jetzt war der Tread eigentlich schon fertig und ich hab es wieder nicht gemerkt. - *kniefall, haarerauf*
Ich glaube, mein Inizialzündungs-Absatz hat voll ins Schwarze getroffen und die wahre/n Blicker/in aufs Parkett gerufen. Somit wäre auch der Beleidigungsvorwurf plausiebel - war nicht böse gemeint - der will nur spielen.

Das ich den Tatbestand der Anstiftung zur Nötigung nicht erfülle macht mich stolz - ich dachte mir schon beim Schwachsinn schreiben: Sei bloß vorsichtig!

Rechtsanwälte, so hat mich meine Erfahrung gelehrt, sind nicht so leicht zu beleidigen solange man es unterläßt, sie mit Winkeln in Beziehung zu bringen.

09.12.2006 um 1:16  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Indoxxxxxxx
11 Beiträge bisher
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

guckst du hier und suchst dir Rat (RatSCHLAG schreib ich besser nicht *gg)



DG

Indo

09.12.2006 um 20:37  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

Danke an alle ,für die antworten,hab festgestellt manchmal hilft nur Gewalt.Jetzt ist das Problem erledigt.

12.12.2006 um 1:53    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Engexxxxxxxxxxxx
132 Beiträge bisher
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

erledigt...manche probleme fangen dann erst an...... obwohl ich es mehr als verstehen kann......
wi wi
küsschen tschüsschen
vale

12.12.2006 um 7:25  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
RE: Frage zu Bilder und Videoaufnahmen

NEIIIN! - Sag doch sowas nicht! Ge... ist ein Nono, strafbar, schlecht fürs Karma. Ich empfehle die Benutzung der Metapher "bestimmter Druck"

Aber es freut mich, dass du das Problem mit "eigener Hand" lösen konntest.

13.12.2006 um 0:06    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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