SMC - Die sadomasochisten Community
Startseite Partnersuche Gruppen Anmelden
Dominas & Ladies Magazin Registrieren
Login für Mitglieder
Zugangscode eingeben:


Statistik
Registrierungen:194.000
aktive Mitglieder:48.000
-> Jetzt online:1299
-> Eingeloggt:764
-> Im Chat:277
Profile:74.000
-> mit Real-Siegel:12.800
Geprüf. Geschlecht:17.000
-> davon Frauen:11.000
-> echte Paare:4.000
Jetzt kostenlos registrieren
Gewünschter Nickname:

Ihre gültige Emailadresse:

ACHTUNG:
Ihr ZUGANGSCODE wird sofort an diese Emailadresse verschickt

 SadoMaso-Forum
Wähle Forum: 

  « vorheriges Thema nächstes Thema »

Thema: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?


<< Übersicht        Beitrag hinzufügenAntworten
« vorherige Seite       Seite 3 / 6       nächste Seite » wechsle zu
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo,

endlich mal ein sinnvoller Beitrag.

Christalclear

12.08.2015 um 15:28    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Ace_xxxxxx
9 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Natürlich ist ein solcher Vertrag nicht rechtswirksam als solches, niemand kann per Vertrag seine Menschenrechte abgeben. Allerdings könnte so eine Schriftstück ein Indiz dafür sein das dies in beiderseitigem Einverständnis passiert ist, was der Richter dann daraus macht kommt wohl auf Ihn an.

Ich wäre jedenfalls vorsichtig, eine schwere Körperverletzung sind nicht ein paar Klammernabdrücke, blaue Flecke oder St****en, da muss schon was heftigeres her.

Wenn er dich zu so einem Vertrag drängt wäre ich vorsichtig, vertrauen kann man damit nicht erkaufen und mal ganz nebenbei, das größere Risiko trägst ja wohl immer noch du.

18.08.2015 um 7:43  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hier werden viele (durchaus verständliche) mor**ische Aspekte beschrieben, die zu berücksichtigen sind.

Wesentlich ist hier aber die wie immer interpretierbare Gesetzeslage, nachzulesen hier:


Im Einzelfall wird dann entschieden, ob die Handlungen gegen die "guten Sitten" verstossen, was zumindest bei Todesfolge immer der Fall ist.

Nach meinen Recherchen im Netz reicht eine einfache schriftliche Erklärung aus, Beglaubigung ist nicht nötig, um das Einverständnis im Zweifelsfall nachzuweisen.

Also Tipp: Niemandem glauben, sondern selber googlen mit den Stichwort "§228 StGB", SM und Präzedenzfälle lesen.

18.08.2015 um 16:06    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

auf den §228 StGB und die aktuelle Rechtsprechung wurde dankenswerter Weise schon hingewiesen. Ein Blick ins Gesetz ersetzt dummes Geschwätz ...

Schwierig wird immer die Beweisbarkeit der Einwilligung bleiben. Neben einer schriftlichen Erklärung (ich bevorzuge die handschriftliche Variante der Sub, da diese auch ihr bewusster macht, was sie da eigentlich Ungeheuerliches unterschreibt) ist immer der besser dran, der oft genug von Unbeteiligten dabei beobachtet wird (z.B. bei Events). Und mal ganz doof geschrieben, wenn die Polizei beim Erstbesuch die gemeinsame Wohnung ganz in schwarz und voller SM Möbel vorfindet, wird die angeheiratete Sub in Erklärungsnot geraten, wenn sie dann sagt, sie wolle das nicht ...

Jeder Jurastudent würde ab dem ersten Semester sagen: Es kommt eben darauf an ...

30.08.2015 um 19:05    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand !

30.08.2015 um 19:19    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Nur mit einem gut erstellten Sklavenvertrag kann man alles regeln was die Sub und auch dem Dom wichtig erscheint. Für mich rein persönlich kommt auch nur Dieser in Frage.

23.07.2016 um 8:43    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Kleiner Tipp, gehe hier unter Lese-Ecke in die Rubrik Magazin. Lese den Artikel über den Sklavenvertrag nebst Kommentar.

23.07.2016 um 9:09    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Akidxx
6 Beiträge bisher
Akido
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

@ Herrgesucht,

- Nein heißt Nein -

ging es in der ursprünglichen Frage ( Thread Eröffnung ) überhaupt darum ??



oder geht es Dom nur darum wenn er die Sub verlässt
- nicht wieder von einer verlassenen Sub aus gekränkter Eitelkeit -
angezeigt zu werde.

Die erste Anzeige ist Akten kundig. Da will Dom keine 2te

23.07.2016 um 13:34  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo zusammen
Geschmackloser geht es nicht mehr.
Bezogen auf Tit*** annähen bei einer Schauspielerin die Krebs hatte
der übrigens immer wiederkehren kann.
Gleich kommt noch das war Sarkasmus.
Ich würde gern einen bösen Kommentar hier schreiben
aber mein Niveau ist höher als das der zuvor postenden Person.

23.07.2016 um 14:30  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Schokokugel
Was du glaubst, ist mir sowas von" LATTE"
da du nur unter deine Postings zu schauen brauchst.
: fettgrins:

23.07.2016 um 15:15  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo zusammen
1.Ein Sklavenvertrag ist, so erscheint es mir, der Traum der meisten Doms.
Sub, sprich Sklavin, unterschreibt was dort unter vielen Stichpunkten niedergeschrieben ist.
Erinnert mich an das auswendig lernen von Schillers Glocke.
Denn wie schnell kann man als devote einige Passagen vergessen, und das ist zum Vorteil vom Dom......straftechnisch in Punkto SM gesehen.

2.Wer nun als Dom denkt, bei Nichteinhaltung des Vertrages trotz geleisteter Unterschrift ein Recht zu haben auf Einklagung und Erfüllung dessen, irrt gewaltig .....selbst das höchste Gericht wird die Klage abschmettern.


Warum das wohl so ist?

Ansonsten, wer dennoch einen Sklavenvertrag besitzen möchte, kann ihn gern aufsetzen .....und vl sichtbar im Wohnzimmer aufhängen,

23.07.2016 um 16:32  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Strexxxxxxxxx
21 Beiträge bisher
StrengesPaar
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo Maya,
das ist scheinbar immer wieder ein Thema und wenn ihr beide meint, ihr braucht solch eine Vereinbarung, dann schließt eine. Rechtlich relevant ist sie nicht, denn erstens ist eine solche Vereinbarung/ein solcher Vertrag juristisch sittenwidrig und damit nicht gültig und zweitens und viel wichtiger, sind doch letztlich alle "Delikte", die damit geregelt werden, sogenannte Offizialdelikte, in denen eine Staatsanwaltschaft ermitteln muss, wenn sie Kenntnis erlangt: Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, schwere bzw. gefährliche Körperverletzung, etc. Das Einverständnis des "Opfers", egal ob mündlich oder schriftlich, hat möglicherweise oder wahrscheinlich Einfluss auf das Strafmaß, jedoch nicht auf die grundsätzliche Strafbarkeit der Handlung. Zur Anklage käme es auf jeden Fall, ob dein zukünftiger Herr nun eine Vereinbarung auf den Tisch legt, oder nicht.
Aber ich frage mich, ob es für eine so tiefgehende Beziehung, wie es eine DS- und SM-Beziehung zwischen Herr/Herrin und Sklavin/Sklave ist, auf einer tragfähigen Grundlage steht, wenn soviel Misstrauen oder sowenig Vertrauen besteht, dass man sich gegenseitig Freibriefe ausstellen muss.
Und ich frage mich weiter, ob es nicht eher ein beziehungsinternes Druckmittel ("Du hast es unterschrieben!") ist.

Karin und Jan

23.07.2016 um 17:51  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Strexxxxxxxxx
21 Beiträge bisher
StrengesPaar
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

@ MagicMind

Lesen hilft!
Wir haben nicht behauptet, SM sei sittenwidrig. Wäre auch ziemlich eigenartig, da wir selbst SMler sind. Außerdem hat der BGH das geklärt. Sittenwidrig ist ein Vertrag/Abkommen/eine Vereinbarung, die in Straftaten einwilligt und den "Täter" straffrei zu stellen versucht. Diesen Freibrief sieht unsere Rechtsordnung nun mal nicht vor.

23.07.2016 um 18:59  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von slavxxxxxxxxxxx
7 Beiträge bisher
slavestuttgart
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Ein solcher Vertrag wäre gemäß § 138 BGB Sittenwidrig und damit nichtig!

23.07.2016 um 19:55  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
« vorherige Seite       Seite 3 / 6       nächste Seite » wechsle zu

>> Auf dieses Thema antworten <<



 Wähle Forum: 
<< Übersicht  |  Nach oben