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Thema: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?


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Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo zusammen
Tatoos
und
Piercings
sind "PRIVATSACHE" die grundsätzlich dem "PERSÖNLICHKEITSRECHT"
unterliegen.
Nicht mehr,nicht weniger.

Freiheitsberaubung......
Die hat wohl der Häftling zu verbüßen ......der eine Straftat verbüßt und man ihn somit seiner Freiheit beraubt hat.

Damit ich es nicht vergesse .....Häftlinge und Seefahrer waren die ersten die Tatoos trugen
man zb bei Häftlingen am Tatoomuster die Bandenzugehörigkeit erkennen konnte.


Zum Schluß sei gesagt ...ich kenne viele Menschen de ein oder mehrere Tatoos tragen.......jeder wie er mag......man sagt auch es gehöre zur Kategorie Bodymodification
Mir gefallen meine Tatoos......denn sie haben mich meiner Freiheit beraubt.......laut lach...der Freiheit mein eigenes Vorzuzeichnen
und der Tätowierer hätte es so übernommen.
Aber damit kann ich leben.

Für falsches Verstehen meines Postings übernehme ich hier keine Verantwortung..............

23.07.2016 um 23:29  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Freexxxxxx
50 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Vertrauen ist schön.
Nicht jede "Be-ziehung" endet schön.
KeineR kann sich (zu 100 %) sicher sein, daß er/sie nicht nachtritt.
Ich habe eine handschriftliche Erklärung samt beidseitiger Ausweiskopie. Ich weiß nicht mal mehr, wo - und ich weiß auch nicht mehr was drin steht. Aber ich würde sie finden wenn ich sie bräuchte.
Eine Sub hat eine andere Stellung ihrem Herrn gegenüber, wenn sie nicht mal die Möglichkeit hat, nachzutreten; etwas subtil vielleicht aber wirk-samer als den Hebel zu haben der darin besteht, daß der Herr auf ihr (dauerhaftes) "Wohlverhalten" vertrauen muss - ob das nun zu ihrem "Selbst"bild paßt oder nicht.
Ich bin eben NICHT der Meinung, daß BDSM-Verhältnisse (an-sich) "normale" Beziehungen sind! Ich verlasse mich nicht auf eine Sub; ich erwarte daß sie gehorcht; weil ich weiß daß sie weiß daß sie fliegt wenn sie nicht gehorcht; also brauche ich mich nicht auf sie (ihren "good-will") verlassen; also spurt sie usw. Wenn ich weiß, daß sie sich auf mich verlassen kann, ist das genug; wenn sie das nicht glaubt, ist es ihr Problem.
Wenn ich so an ihr "vorbeidominiere" daß sie mir wegläuft, habe ich mir in den eigenen Fuß geschossen.
Also: wofür steht der Begriff "Vertrauen" im BDSM eigentlich? Gerade eben scheint es mir, als benötige man den eigentlich gar nicht.
(Antworten ggf. direkt per PN an mich; ich habe keinen Premiumaccount).

11.07.2017 um 18:37  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von devoxxxxxxxx
708 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Wenn ich gerade lese was so mancher Dom .....angeblicher Dom hier so von sich gibt ...denke ich wir nähern uns der Sklaverei wieder an.
Heißt auf neudeutsch ....Sub hat das zu tun , zu akzeptieren was ich sage, meine Wünsche zu erfüllen ...denn nur ihr Körper interessiert mich ...die "ALTE "will das ja so.
Träumt weiter ...denn nur Frauen die geistig noch unreif sind glauben euch Pappnasen so nen gequirlten Mist.
Anders kann man es nicht beschreiben.
Und ehrlich ...wenn ihr Super Doms mal reingelegt oder enttäuscht wurdet, was können die anderen Frauen dazu.....wenn ihr doch so toll seid warum passiert euch das ....aha ...nicht nachgedacht in dem Moment ...weil gerade die s**uelle Seite euch übermannt hat.


Vertrauen ist die wichtigste Basis ob in einer Spielbeziehung oder Partnerschaft.....von daher gesehen.....wer eine Frau wie ein Stück Scheisse behandelt muss sich nicht wundern wenn er ne Ansage bekommt in welcher Form auch immer.

In diesem Sinne

12.07.2017 um 9:55  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?



Genau das ist der Punkt! - Selbst wenn alles erst einmal gut geht, wer weiß was in der vorhergehenden Beziehung gelaufen ist und wer weiß ob sich das irgendwann wiederholt.

Und egal was Du unterschreibst ist es einfach so, dass wenn er etwas tut was Du nicht willst, du rechtlich dagegen vorgehen kannst. - Immer! - Auch wenn es schwer fällt und schwer fällt das glaubhaft darzulegen.

Bei aller Liebe, Hingabe und Vertrauen sollte man niemals die "Alarmglocken" ausschalten und sich darüber freuen, dass es keinen Anlass zu ernsthaften Befürchtungen und Misstrauen gibt. - Alles andere wäre dumm und hieße blindlings ins verderben laufen, was man natürlich auch darf, wenn man das will.

Trotz der Warnungen wünsche ich Dir eine erfüllende Beziehung die von gegenseitigem Vertrauen gestärkt wird und ein äußerst erfülltes s**ualleben!

14.07.2017 um 12:27    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?



Kleines, beziehungsunfähiges und seelisch verkrüppeltes Männlein.
In der normalen Welt ein Exemplar, das keinerlei Wert besitzt.
Hier kann es sich aufbl****, weil sich devote Neigungen anscheinend missbrauchen lassen.




14.07.2017 um 12:46    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

So ein Schrieb ist vor Gericht Null und Nichtig. Weil Sittenwidrig. Ist ähnlich wie mit der Tötung auf Verlangen - kommste auch in'n Knast - piff - aus die Maus.
Ich weiß das, ich schlafe mit meinem Anwalt :)

14.07.2017 um 20:30    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Ach Magic.....

.... Man kann alles in Verträgen festhalten und dafür auch viel Geld ausgeben. Dennoch hat das Meiste vor Gericht keinen bestand.


Man kann auch Eheverträge aufsetzen wo man vereinbart jeden Mittwoch in pinken Dessous zu f***en. Bei einer Scheidung wird der Typ dennoch nicht um Unterhalt herum kommen, nur weil seine Frau das pinke Dessous nie trug.....

Man kann so viel können und wollen.

14.07.2017 um 20:42    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Magic
Ja das kann man, aber nur wenn der Unterhalt dann nicht zu Lasten Dritter geht wie zb ALGII.
Dann ist diese Klausel im Vertrag leider hinfällig!

15.07.2017 um 19:54    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Ihr seit so geil . Ich würde gerne mal so ein Gesicht vom Richter/in sehen, Anklageschrift : mein Sklave hat nicht in der vorgeschrieben und vertraglich richtigen Position auf mich gewartet.

Ich finde diese Verträge sind ein lustiger Gag, mehr aber auch nicht . Und ob sie gesetzlich relevant sind ist auch scheiß egal, der normale Menschenverstand ist entscheidend .

16.07.2017 um 7:32    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Gelixxxxxxxxxx
663 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?



Geben tut es den schon. Der ist nur noch nicht beim Deutschen Institut für Normen vorgestellt worden und jetzt hat jeder eine etwas andere Ausführung davon. Manche haben eklatante Fehlfunktionen, aber da immer nur "die der Anderen" kaputt sind, reklamiert dies kaum jemand.

Schönen Sonntag

16.07.2017 um 12:02  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sklaxxxxxxxxxxxxx
4 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Mein Herr hatte mal s** mit ner Frau die hoch und heilig auf Verhütung geschworen hatte. Wärend dessen ist der Gummi gerissen und sie meinte so "Ne kann eh nix sein, aber ich hab vl HIV..."
Bei jeder die danach mit ihm mehr wollte - Kein s** ohne Test und Abstinenz bis die Ergebnisse da sind.
Ich verstehs das Deiner den Vertag möchte und finde Du kannst da ruhig drauf eingehn wenns ihn beruhigt. Ist doch garnix dabei ;)
Dom ist doch auch nur Mensch mit Ängsten und grad bei Der Vorgeschichte is Verständnis angebracht und wünschenswert und vl zerreißt er den Vertrag später ja mal wer weiß...
Ich hab die Unterschrift und die Abstinenz Nie bereut obwohl ih an ein paar stellen auch meine Bedenken hatte. Mut zum Vertauen lohnt sich, denk ich lg Sklavin Lara

17.07.2017 um 1:25  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Mondxxxxxx
3 Beiträge bisher
Mondlicht
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

ein dom der so einen vertrag braucht ist im besten fall unerfahren oder "dumm" im sinne von ungebildet, unwissend oder im schlimmsten fall ein psycho-, soziopath der sich versucht abzusichern.

es gibt einige gute gründe für einen vertrag, aber als "absicherung" ist er für sub, aber erst recht für dom nahezu sinn und zwecklos.

gerade ein gebranntes kind sollte sich doch eigentlich mehr gedanken zu einen funktionierenden feuerlöscher machen. dazu kann man sub auch einbeziehen so vertrauen zeigen und erwerben.

17.07.2017 um 23:02  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Darkxxxxxx
9 Beiträge bisher
DarkSubbi
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo Maya,
ich halte davon gar nichts. Entweder liegt ein Misstrauen vor, was schon mal gegen eine (SM- oder unabhängig vom SM)-Beziehung spricht oder er plant, dich auf eine Art und Weise zu behandeln, die an schwere Körperverletzung grenzt oder uneinnehmlich geschieht.

Ich kann seine Vorsicht verstehen, aber ich würde die Finger davon lassen und ihn erstmal.kennenlernen.

Auf der anderen Seite sind derartige Verträge rechtlich unwirksam soweit ich weiss. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du, wenn du SM lebst und du nicht ausdrücklich einer Körperverletzung widersprichst , dies auch passieren kann und du vor Gericht ohne Nachweis, dass es gegen deinen Willen war, keine Chance hast.

Aber erstmal gehe ich davon aus, dass euer gesunder Menschenverstand und das sich entwickelnde Gefühl euch sagt, was gegr und was nicht und du hast einen Mund, kannst also auch Nein sagen, wenn du nicht geknebelt bist.

DarkSubbi

23.07.2017 um 12:15  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Janexxxxxxx
1 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

nachdem ich alle bisherigen Beiträge dieses Threads grad mit Erstaunen gelesen habe, geb ich auch mal meinen bescheidenen Senf dazu und schreib Euch mal, was ich seit Jahrzehnten weiß, also bitte mal Emotionen wegschalten, Bl** ins Gehirn pumpen und selbiges benutzen, denn das Thema ist wichtig.

Bei fast jeder Handlung im BDSM erfüllt man nach deutschem Recht einen Tatbestand des deutschen Strafgesetzbuches, auch dann wenn man diese Handlung im Ausland vornimmt.

Durch die Natur der Abläufe sogar immer vorsätzlich.

z.B.

Bondage, Anleinen, in Käfige sperren, an Gegenständen fixieren etc.
Freiheitsberaubung und Nötigung

Ohrfeigen und Züchtigungen mit der Hand - Körperverletzung
Züchtigungen mit Gegenständen wie Gerten, Peitschen, Paddeln,
Einsatz von Klistieren, Klammern, diverses Abbinden..... -
gefährliche Körperverletzung.

Da käme also im Lauf einer Session hübsch was zusammen und nachdem dies Offizialdelikte sind, die bei Bekanntwerden von unseren Behörden verfolgt werden ohne dass der oder die Verletzte selbst tätig wird, kann so etwas zu großen Unannehmlichkeiten führen.

Dieses Handeln bleibt bei den erfüllten Tatbeständen nur dann straffrei für den/die Handelnde/n, wenn das Handeln im gegenseitigen Einvernehmen, das heißt mit Einverständnis des/der Verletzten erfolgt, was man nachweisen können muss.

Was man bei so einer emotionalen Diskussion über Vertrauensbasis etc. leicht übersehen kann ist, dass es im Leben zu Situationen und Unfällen kommen kann, die, sei es dass der/die Verunfallte komatös wird, Gehirnschäden davonträgt oder verstirbt, ärztliche Untersuchungen zur Folge haben bei denen Spuren der Session festgestellt werden, die dann solch unangenehme Ermittlungen auslösen, wobei es sein kann, dass es dem oder der Verletzen zeitweise oder auch nicht mehr möglich ist sich dazu zu äußern - Extremfallbetrachtung.

Nachdem diese "Straftaten" für die/den dominant Handelnde/n aber nur dann straffrei bleiben, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt sind, kann sich nun jede/r Gedanken machen ob solch schriftliche Einverständniserklärungen , wieauchimmer formuliert, Sinn machen.

Bei sehr extremen Praktiken sind diese allerdings wertlos, da hier nach der aktuellen Rechtsprechung die Sittenwidrigkeit greift, solche Erklärungen sind damit also kein Persilschein, können aber im Fall der Fälle durchaus hilfreich sein dem Spiel-/Partner, mit dem man seine Neigungen auslebt, eine Menge Schwierigkeiten zu ersparen.

Das ist meine bescheidene Sichtweise zu dem Thema...

viel Spaß beim Diskutieren und Gruß

die normalerweise sehr schreibfaule jane

23.07.2017 um 14:46  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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